Heckwarnmarkierung gemäß ECE 70
Die ECE 70 (Economic Commission For Europe) regelt die Heckwarnmarkierung
für Fahrzeuge des grenzüberschreitenden Schwerlastverkehrs. Diese
LKW-Markierung ist seit dem 01.01.96 im Bereich der StVO u.a. Länder vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um Österreich, Schweiz,
Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische
Republik und Polen. Um LKW-Fahrern im Transitverkehr unnötige Probleme
und Kosten zu ersparen, wird angeraten, für die Durchfahrt in den o.g.
Ländern eine Heckmarkierung nach ECE 70 vorzunehmen.
In Deutschland sind gem. BMV, Vekehrsblatt 1994, S. 525 f diese Schilder
zugelassen, aber keine Pflicht. Auch in den übrigen europäischen
Ländern handelt es sich um eine "Kann-Bestimmung".
Die Montagevarianten für Zugmaschinen und Anhänger/Auflieger sind
unterschiedlich. Pro Fahrzeug/Anhänger kann jeweils gewählt werden
zwischen:
• 1 Vollmarkierung
• 2 Halbmarkierungen
• 4 Viertelmarkierungen
Da auch in Deutschland mit einer Pflicht zur Heckmarkierung nach ECE
70 zu rechnen ist, sollten schon heute Ihre Fahrzeuge mit der o. g.
Markierung versehen werden.
In jedem Fall bewirkt die Heckmarkierung eine erhöhte Erkennbarkeit
eines jeden LKW'S, LKW-Anhängers bzw. Aufliegers und dient somit der
besseren Sicherheit im Straßenverkehr.