Konturmarkierung für LKW und Anhänger gemäß ECE 104
Seit dem 10. Juli 2011 hat die EU die ECE 104 verpflichtend eingeführt. Demgemäß ist aktuell für alle Fahrzeuge mit mehr als 6 m Länge und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und schwerer die Teil-Konturmarkierung vorgeschrieben. Die Voll-Konturmarkierung kann wahlweise angebracht werden.
Die dafür verwendeten retroreflektierenden Klebestreifen müssen der Vorschrift ECE 104 Klasse C genügen. Auf diese Klebestreifen muß alle 50 cm eine E-Kennzeichnung aufgedruckt sein.
Gelb darf seitlich und rückseitig verwendet werden.
Rot darf nur rückseitig verwendet werden.
Weiß darf nur seitlich verwendet werden.
Seitlich muss min. 80% der Fahrzeuglänge (ohne Führerhaus) markiert sein. Außnahmen gibt's für schwierige Anwendungsbdingungen 60%, und bei besonders schweren Bedingungen bis auf 40%.
Die unterste Linie des Markierungsbandes muss 250 mm Mindestabstand vom Boden haben,
und darf in einer Höhe von max. 1500 angebracht sein. (in Ausnahmefällen bis 2500 mm)
Die oberen Eckmarkierungen müssen eine min. Länge von 250 mm haben und so hoch wie möglich, jedoch innerhalb von 400 mm ab Oberkante Fahrzeug angebracht werden.